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   BPatG, 12.11.2002 - 27 W (pat) 309/00   

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BPatG, 12.11.2002 - 27 W (pat) 309/00 (https://dejure.org/2002,22562)
BPatG, Entscheidung vom 12.11.2002 - 27 W (pat) 309/00 (https://dejure.org/2002,22562)
BPatG, Entscheidung vom 12. November 2002 - 27 W (pat) 309/00 (https://dejure.org/2002,22562)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 12.11.2002 - 27 W (pat) 309/00
    In Anbetracht der möglichen Identität der durch die Marken erfaßten Waren und der starken klanglichen Ähnlichkeit der Wortbestandteile "SINTESI/SINTESIS", nach denen der Verkehr die Marken in der Regel benennen wird (stRspr, vgl BGH GRUR 1996, 198 - Springende Raubkatze; 1999, 241, 244 - Lions; 2001, 1158, 1160 - Dorf Münsterland), könnte eine klangliche Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG kaum verneint werden.

    Das gilt erst recht, wenn der Verkehr, womit in einem erheblichen Umfang zu rechnen ist, das verknotete Band in einen gedanklichen Bezug zu dem durch das Wort "SINTESIS" erkennbar verkörperten Begriff "Synthese" setzt (= Verknüpfung von Teilen zu einem Ganzen) und sich Wort und Bild daher nicht nur optisch, sondern auch als begriffliche Einheit einprägt (vgl dazu BGH GRUR 1999, 241, 244 liSp - Lions).

  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 12.11.2002 - 27 W (pat) 309/00
    In Anbetracht der möglichen Identität der durch die Marken erfaßten Waren und der starken klanglichen Ähnlichkeit der Wortbestandteile "SINTESI/SINTESIS", nach denen der Verkehr die Marken in der Regel benennen wird (stRspr, vgl BGH GRUR 1996, 198 - Springende Raubkatze; 1999, 241, 244 - Lions; 2001, 1158, 1160 - Dorf Münsterland), könnte eine klangliche Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG kaum verneint werden.

    Das Ergebnis dieser Prüfung mag zwar häufig mit der Beurteilung des (visuellen) Gesamteindrucks einer Marke nach der "Prägetheorie" übereinstimmen (vgl BGH aaO - Lions), die anhand der Gestaltung der Marke selbst ohne Berücksichtigung des Gegenzeichens zu erfolgen hat (vgl BGH GRUR 1996, 198, 199 - Springende Raubkatze; 2000, 233, 234 - RAUSCH/ELFI RAUCH).

  • BGH, 22.02.2001 - I ZR 194/98

    Dorf MÜNSTERLAND; Prägung des Gesamteindrucks einer Wort-/Bildmarke

    Auszug aus BPatG, 12.11.2002 - 27 W (pat) 309/00
    In Anbetracht der möglichen Identität der durch die Marken erfaßten Waren und der starken klanglichen Ähnlichkeit der Wortbestandteile "SINTESI/SINTESIS", nach denen der Verkehr die Marken in der Regel benennen wird (stRspr, vgl BGH GRUR 1996, 198 - Springende Raubkatze; 1999, 241, 244 - Lions; 2001, 1158, 1160 - Dorf Münsterland), könnte eine klangliche Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG kaum verneint werden.
  • BGH, 09.07.1998 - I ZB 7/96

    "Karolus-Magnus"; Rechtserhaltende Benutzung einer mehrteiligen Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 12.11.2002 - 27 W (pat) 309/00
    Eine Veränderung des kennzeichnenden Charakters liegt vor, wenn die angesprochenen Verkehrskreise in der eingetragenen und der benutzten Form nicht ein und dasselbe Kennzeichen sehen (vgl BGH GRUR 1975, 135, 138 - KIM-Mohr; 1997, 744, 746 - ECCO; 1999, 167 - Karolus-Magnus; 2002, 167, 168 - Bit/Bud).
  • BGH, 31.05.1974 - I ZR 28/73

    Anerkennung der abgewandelten Benutzungsform als Benutzung des eingetragenen

    Auszug aus BPatG, 12.11.2002 - 27 W (pat) 309/00
    Eine Veränderung des kennzeichnenden Charakters liegt vor, wenn die angesprochenen Verkehrskreise in der eingetragenen und der benutzten Form nicht ein und dasselbe Kennzeichen sehen (vgl BGH GRUR 1975, 135, 138 - KIM-Mohr; 1997, 744, 746 - ECCO; 1999, 167 - Karolus-Magnus; 2002, 167, 168 - Bit/Bud).
  • BGH, 12.07.1990 - I ZR 62/89

    Kreishandwerkerschaft I

    Auszug aus BPatG, 12.11.2002 - 27 W (pat) 309/00
    Die Anpassung einer als überholt betrachteten grafischen Form an den Zeitgeschmack, entspricht zwar einem berechtigten Bedürfnis der Markeninhaber und ist daher schon nach der Rechtsprechung zu § 5 Abs. 7 WZG als unschädlich angesehen worden (vgl BGH GRUR 1991, 53 - Arthrexforte).
  • BGH, 09.07.1998 - I ZB 37/96

    "Holtkamp"; Rechtserhaltende Benutzung einer kennzeichnungskräftigen Einwortmarke

    Auszug aus BPatG, 12.11.2002 - 27 W (pat) 309/00
    Fehlt es nach alledem schon an der Benutzung der Widerspruchsmarke in der eingetragenen Form kann die weitere Frage dahingestellt bleiben, ob aus den eingereichten Unterlagen glaubhaft hervorgeht, daß die Widerspruchsmarke in den Benutzungszeiträumen des § 43 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 MarkenG (April 1993 bis April 1998 und November 1997 bis November 2002) ernsthaft benutzt worden ist (vgl dazu BGH GRUR 1999, 54, 55 - Holtkamp).
  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 228/94

    "ECCO"; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 12.11.2002 - 27 W (pat) 309/00
    Eine Veränderung des kennzeichnenden Charakters liegt vor, wenn die angesprochenen Verkehrskreise in der eingetragenen und der benutzten Form nicht ein und dasselbe Kennzeichen sehen (vgl BGH GRUR 1975, 135, 138 - KIM-Mohr; 1997, 744, 746 - ECCO; 1999, 167 - Karolus-Magnus; 2002, 167, 168 - Bit/Bud).
  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Auszug aus BPatG, 12.11.2002 - 27 W (pat) 309/00
    Eine Veränderung des kennzeichnenden Charakters liegt vor, wenn die angesprochenen Verkehrskreise in der eingetragenen und der benutzten Form nicht ein und dasselbe Kennzeichen sehen (vgl BGH GRUR 1975, 135, 138 - KIM-Mohr; 1997, 744, 746 - ECCO; 1999, 167 - Karolus-Magnus; 2002, 167, 168 - Bit/Bud).
  • BGH, 30.03.2000 - I ZB 41/97

    Kornkammer; Von der Eintragung abweichende Nutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 12.11.2002 - 27 W (pat) 309/00
    Dagegen ist Gegenstand der Prüfung nach § 26 Abs. 3 Satz 1 MarkenG allein die Frage, ob Verkehr die konkret eingetragene und die benutzte Form als ein und dasselbe Zeichen ansieht (vgl BGH GRUR 2000, 1038, 1039 - Kornkammer; 1999, 995, 996 reSp - HONKA).
  • BGH, 05.11.1998 - I ZR 176/96

    Achterdiek

  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

  • BGH, 16.02.1979 - I ZB 8/77

    Anforderungen an Benutzung eines eingetragenen Warenzeichens - Widerspruch gegen

  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

  • OLG Stuttgart, 10.06.2010 - 2 U 74/09

    Vorliegen einer rechtserhaltenden Benutzung in abgewandelter Form i.S.v. § 26

    Dies ändert aber nichts daran, dass die Veränderungen der benutzten Markenformen verglichen mit der eingetragenen Form unerheblich sind und der Gleichsetzung der Zeichen durch den Verkehr nicht entgegenstehen (vgl. BPatG, Beschluss vom 12.11.2002, 27 W (Pat) 309/00 - SiNTESi/SINTESIS - Rdnr. 19 f. in [...]).
  • BPatG, 22.04.2004 - 25 W (pat) 249/01
    Derartige Kriterien haben allein bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr ihren Platz (vgl BGH MarkenR 1999, 297 - HONKA; BGH MarkenR 2000, 362, 363 - Kornkammer; BPatG GRUR 2004, 340, 342 - FERROSOL/Ferisol; PAVIS PROMA, Brandt BPatG 27 W (pat) 309/00 - SINTESi # SINTESIS), ebenso wie auch die Beurteilung einer kennzeichnenden Funktion von Markenbestandteilen für den Gesamteindruck und ihre Bedeutung für eine Veränderung des kennzeichnenden Charakters - wie zum Beispiel die Weglassung freihaltungsbedürftiger Angaben - sich nicht zwangsläufig an den für die Beurteilung der Schutzfähigkeit eines Zeichens maßgeblichen Überlegungen orientieren muss (vgl zum Tellequelle-Schutz BGH GRUR 2002, 1077, 1079 - BWC; BGH GRUR 1997, 744, 747 - ECCO I), sondern eigenständig nach dem Normzweck der Vorschriften über den Benutzungszwang zu bestimmen ist (vgl hierzu ausführlich Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 26 Rdn 92).
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